Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch.
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können jetzt einen Zuschuss für eine Alarmanlage beantragen.
Dies war bisher nur in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.
Mit Wirkung zum September 2017 gelten neue Förderbedingungen:
Bis 1.000 Euro werden 20% der Investition gefördert
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.
Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal
15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
Auszahlung der Förderung erst nach Vorlage der Original-Rechnung.
Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen.
Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0) 6551 9653648 zur Verfügung.